Hinweisgeberstelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet bestimmte Unternehmen, sichere und vertrauliche Kanäle für die Meldung von Missständen wie Korruption, Betrug oder anderen illegalen Aktivitäten bereitzustellen. Gleichzeitig schützt es Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem Missstände ohne Angst vor Repressalien angesprochen werden können.
Wir unterstützen dabei, diese gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und eine sichere, vertrauliche und effiziente Hinweisgeberstelle in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen für die Einrichtung einer Hinweisgeberstelle, die nicht nur den rechtlichen Vorgaben entspricht, sondern auch Vertrauen bei Ihren Mitarbeitern schafft.
Unser Service umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um Missstände effektiv zu melden und zu bearbeiten – jederzeit rechtskonform und diskret.
Unsere Leistungen im Überblick
Einrichtung & Betreuung von Meldestellen
Wir richten für Sie eine Hinweisgeberstelle ein, die den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht – inklusive einer sicheren, anonymen Meldemöglichkeit.
Benennung als Ombudsmann
Wir übernehmen die Funktion des unabhängigen Ombudsmanns, der für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Meldungen verantwortlich ist.
Entgegennahme von Meldungen
Wir nehmen Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegen und garantieren den Schutz vor Repressalien und Diskriminierung.
Reporting an C-Level
Wir erstellen regelmäßige Reports über eingegangene Meldungen und mögliche Risiken und bereiten diese für die Führungsebene auf.
Durchführung von internen Ermittlungen
Auf Wunsch übernehmen wir die Durchführung interner Untersuchungen und unterstützen Sie dabei, mögliche Compliance-Verstöße aufzuklären.
Schulung & Sensibilisierung der Mitarbeiter
Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte, um das Bewusstsein für den Hinweisgeberschutz zu schärfen.
Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot!
Wir bieten Ihnen
- Prüfung der HinSchG-Betroffenheit
- Benennung als Meldestellenbeauftragter
- Einrichtung einer digitalen Meldestelle
- Eingabe von Meldungen per Text oder Sprachnachricht, zusätzliche Meldewege auf Anfrage
- Kommunikation mit dem Hinweisgeber
- Einleitung erforderlicher Ermittlungsmaßnahmen
- Jährlicher Tätigkeitsbericht für die Geschäftsführung
- Auf Wunsch: Anbindung an Schulungssystem zur Schulung von C-Level und Beschäftigten

Bin ich verpflichtet, eine Hinweigeberstelle einzurichten?
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Eine Verpflichtung zur Einrichtung einer Meldestelle trifft jedoch Unternehmen, die regelmäßig mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen.
Daneben sind insbesondere Unternehmen aus dem Zahlungs- und Kryptosektor unabhängig von ihrerGröße zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet.
Welche Meldungen können über die Hinweisgeberstelle abgegeben werden?
Über die Meldestelle können Meldungen bzw. Hinweise der Beschäftigten zu strafrechtlich relevantem Verhalten und bestimmten bußgeldbewehrten Sachverhalten abgegeben werden.
Darüber hinaus steht es Ihnen frei, die Meldestelle auch für Dritte, etwa für Lieferanten und Dienstleister, zugänglich zu machen.
Wie ist das Vorgehen bei Eingang einer Meldung?
Kommt es zu einer Meldung, wird nach Eingangsprüfung zunächst der Zugang der Meldung gegenüber dem Whistleblower bestätigt.
Sodann schließt sich eine bis zu drei Monate andauernde Ermittlungsphase an, innerhalb derer der Sachverhalt ermittelt und in einem Investigation Report aufbereitet wird. Je nach Komplexität des Vorwurfs können Dritte mit in die Untersuchung eingebunden werden.
Nach Abschluss der Maßnahmen wird zudem dem Whistleblower mitgeteilt, ob der Vorwurf sich bestätigt hat und welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden.
Welche Leistungen bietet JEREMIAS LEGAL?
Wir bieten Ihnen die Einrichtung und Betreuung der internen Meldestelle als Full-Service. Hierbei binden wir Ihr Unternehmen an unser Compliance-Tool an und passen dieses an Ihr Corporate Design an.
Eingehende Meldungen werden von unseren geschulten Mitarbeitern gesichtet, bewertet und ggf. im Rahmen einer internen Untersuchung aufbereitet. Wir übernehmen hierbei die vertrauensvolle Kommunikation mit dem Whistleblower und – soweit erforderlich – den Kontakt zu externen Dritten und Behörden.
Sie erhalten zudem einen jährlichen Report über Meldungen, Vorfälle und Maßnahmen für die Geschäftsführung.
Besteht eine Schulungsmöglichkeit?
Gerne übernehmen wir auch die Schulung der Geschäftsführung, der Belegschaft wie auch etwaiger interner Compliance-Bearbeiter.
Hierbei besteht die Möglichkeit, Ihr Unternehmen an unser E-Learning anzubinden. Ihre Mitarbeitenden erhalten nach Abschluss des Kurses ein Zertifikat für die Personalunterlagen. Daneben führen wir auch gerne individuelle vor-Ort-Schulungen oder Online-Schulungen durch.