Datenrechtsbeauftragter

Als externer Datenrechtsbeauftragter übernehmen wir die umfassende rechtliche Begleitung Ihres Unternehmens im Bereich des Datenrechts, einschließlich Datenschutz, Hinweisgebercompliance und der künstlichen Intelligenz. Wir beraten Sie ganzheitlich zu rechtlichen Anforderungen, unterstützen Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und helfen, Risiken zu minimieren. Unser Service umfasst die präventive Beratung sowie die kontinuierliche rechtliche Betreuung in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, den Umgang mit Hinweisgebern und die rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI.

Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre Compliance in allen Bereichen – vom Datenschutzrecht bis hin zu den spezifischen regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit KI – stets auf dem neuesten Stand bleibt. Wir bieten Ihnen praxisorientierte Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen und unterstützen Sie bei der Implementierung von Best Practices.

Unsere Leistungen im Überblick

Beratung im Datenschutzrecht
Wir bieten rechtliche Beratung zur DSGVO, zur Umsetzung von Datenschutzrichtlinien und zur Sicherstellung der Datenverarbeitungsprozesse in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Compliance-Beratung zur Hinweisgeberstelle 
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und rechtlichen Absicherung von Hinweisgebersystemen und sorgen dafür, dass Ihre Meldestelle den Anforderungen des HinSchG entspricht.

Beratung und Compliance-Management bei KI-Projekten
Wir bieten rechtliche Beratung und Unterstützung für Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln oder nutzen. Hierbei liegt unser Fokus auf der Einhaltung einschlägiger KI-Regulatorik.

Audits und Risikomanagement
Wir führen regelmäßige Audits durch, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in den Bereichen des Datenschutzrechts, des Hinweisgeberschutzrechts und des KI-Rechts rechtskonform ist.

Schulung und Sensibilisierung 
Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu relevanten rechtlichen Themen, damit Sie die Anforderungen des Datenschutzes, des Hinweisgeberschutzes und der KI-Regulierung korrekt umsetzen können.

Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot!

Wir bieten Ihnen

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Was ist ein Datenrechtsbeauftragter und warum ist er wichtig für mein Unternehmen?

Der Datenrechtsbeauftragte übernimmt eine ganzheitliche Betreuung im Bereich des Datenrechts, indem er sicherstellt, dass das Unternehmen sämtliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten erfüllt. Dies umfasst nicht nur den Datenschutz, sondern auch die rechtlichen Aspekte rund um Compliance (z.B. Hinweisgeberschutz) sowie die rechtlichen Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz und anderen digitalen Technologien.

In seiner Rolle nimmt der Datenrechtsbeauftragte sowohl Kernfunktionen als auch Schnittstellenfunktionen wahr: Er ist maßgeblich verantwortlich für die Implementierung und Überwachung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, stellt sicher, dass Compliance-Vorgaben eingehalten werden, und fungiert als zentrale Ansprechperson zwischen internen Abteilungen, der Geschäftsführung und externen Partnern (z.B. Aufsichtsbehörden). Seine Expertise hilft, rechtliche Risiken zu minimieren und den Datenschutz sowie die Rechtssicherheit in allen relevanten Bereichen kontinuierlich zu gewährleisten.

Nein, ein Datenrechtsbeauftragter ist keine Pflicht im Unternehmen. Allerdings trifft das Unternehmen neben weiteren Pflichten regelmäßig die Pflicht zur Einrichtung einer Hinweisgeberstelle und zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Der Datenrechtsbeauftragte hat die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderliche Fachkompetenz und bündelt diese Funktionen. Somit kann eine ganzheitliche Beratung im Datenrecht erbracht werden, ohne Entscheidungsprozesse durch Abstimmungen mit mehreren Beauftragten zu verzögern.

Ein Datenschutzbeauftragter ist auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben fokussiert und sorgt dafür, dass personenbezogene Daten korrekt verarbeitet und geschützt werden. Seine Aufgabe ist, das Unternehmen zu datenschutzrechtlichen Themen zu beraten und die Umsetzung der Datenschutzcompliance zu überwachen.

Der Datenrechtsbeauftragte hingegen übernimmt eine ganzheitlichere Funktion: Neben dem Datenschutz befasst er sich auch mit anderen rechtlichen Aspekten wie der Compliance (z.B. Hinweisgeberschutzgesetz) sowie den rechtlichen Herausforderungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Während der Datenschutzbeauftragte die datenschutzrechtlichen Anforderungen sicherstellt, koordiniert der Datenrechtsbeauftragte sämtliche rechtlichen Fragen rund um die Datenverarbeitung und sorgt für die Rechtssicherheit in allen damit verbundenen Bereichen.

Der externe Datenrechtsbeauftragte nimmt die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, der Hinweisgeberstelle und des KI-Beauftragten wahr.

Hierbei unterstützt der externe Datenrechtsbeauftragte – soweit erforderlich – im operativen Bereich, nimmt aber überwiegend Überwachungs- und Schlungsfunktionen wahr.

Der externe Datenrechtsbeauftragte kann seine Tätigkeit unmittelbar und ohne zeitlichen Verzug nach Vertragsabsbchluss aufnehmen.

Die wesentlichen Parameter werden im ersten Monat der Beauftragung erhoben, zeitgleich werden erforderliche Benennungen bei Behörden vorgenommen. Auch Abstimmungen mit bisherigen Funktionsträgern werden im ersten Monat abgeschlossen. Ab dem zweiten Monat kann sodann, nach Absprache mit der Geschäftsführung, die Tätigkeit vollständig ausgeübt werden.