Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – er ist zentraler Baustein für das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner. Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung, die weit über die reine Compliance hinausgeht. Wir helfen Ihnen, datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren und setzen maßgeschneiderte Lösungen um, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU und Startups abgestimmt sind.
Dank unserer flexiblen Serviceleistungen, die Sie individuell auf Ihre Unternehmensstruktur abstimmen können, stehen wir Ihnen jederzeit als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Wir übernehmen alle wichtigen Aufgaben, die mit der Rolle des Datenschutzbeauftragten verbunden sind, und entlasten Sie von administrativen und rechtlichen Verpflichtungen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Unsere Leistungen im Überblick
Benennung als externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen offiziell die Funktion des Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO und BDSG – rechtssicher, haftungsentlastend und mit klaren Verantwortlichkeiten.
Ansprechpartner für Behörden & Betroffene
Wir stehen als zentrale Kontaktstelle für Aufsichtsbehörden sowie für Anfragen von Betroffenen zur Verfügung – professionell und termingerecht.
Mitarbeiterschulungen & Awareness-Maßnahmen
Praxisnahe Schulungen für Ihre Teams – auf Wunsch digital oder vor Ort – zur Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Kontinuierliche Beratung & Monitoring
Fortlaufende datenschutzrechtliche Begleitung bei neuen Prozessen, Tools oder Verträgen – damit Ihr Datenschutz immer aktuell bleibt.
Zusammenarbeit über unser Datenschutz-Tool
Im Rahmen der Zusammenarbeit setzen wir unser Datenschutzmanagement-Tool ein. Hiermit werden zentrale Compliance-Dokumente an einem Ort übersichtlich verwaltet.
Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot!
Wir bieten Ihnen
- Benennung als Datenschutzbeauftragter bei der Behörde
- unkomplizierte Zusammenarbeit über unser Datenschutz-Tool
- flexibles, monatliches Stundenkontingent für Datenschutzberatung
- Hilfestellung im täglichen Datenschutz-Business (insb. bei der Erstellung des VVT, der Prüfung eines AVV und der Erörterung von TOMs)
- Wahrnehmung der Überwachungsfunktion
- jährlicher Tätigkeitsbericht für die Geschäftsführung
- periodische technische Websitechecks
- E-Learnings und Schulungen für C-Level und Beschäftigte
- Schulungsunterlagen - vom Onepager bis zum Handbuch

Benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz sehen vor, dass ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, soweit der Verantwortliche in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Datenschutzbeauftragter dann zu benennen, wenn
- die Kerntätigkeit der Stelle eine regelmäßige und systematische Überwachung der Betroffenen erforderlich machen,
- die Kerntätigkeit in der Bearbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten liegt,
- der Verantwortliche Verarbeitungen vornimmt, die besonders risikobehaftet sind oder
- der Verantwortliche personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet.
Wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten eines externen Datenschutzeauftragten hängen maßgeblich von der Unternehmensgröße, dem Tätigkeitsgebiet, dem gewünschten Beratungsumfang und dem Stand der bisher umgesetzten Maßnahmen ab.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein indivuelles Angebot – nehmen Sie gerne per E-Mail oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
Wie unterscheidet sich der Datenschutzbeauftragten vom Datenrechtsbeauftragte ?
Ein Datenschutzbeauftragter ist auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben fokussiert und sorgt dafür, dass personenbezogene Daten korrekt verarbeitet und geschützt werden. Seine Aufgabe ist, das Unternehmen zu datenschutzrechtlichen Themen zu beraten und die Umsetzung der Datenschutzcompliance zu überwachen.
Der Datenrechtsbeauftragte hingegen übernimmt eine ganzheitlichere Funktion: Neben dem Datenschutz befasst er sich auch mit anderen rechtlichen Aspekten wie der Compliance (z.B. Hinweisgeberschutzgesetz) sowie den rechtlichen Herausforderungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Während der Datenschutzbeauftragte die datenschutzrechtlichen Anforderungen sicherstellt, koordiniert der Datenrechtsbeauftragte sämtliche rechtlichen Fragen rund um die Datenverarbeitung und sorgt für die Rechtssicherheit in allen damit verbundenen Bereichen.
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten?
Die allgemeine Zusammenarbeit wird über unser Datenschutz-Tool abgebildet. Hier sind sämtliche datenschutzrelevanten Dokumente unmittelbar für alle Berechtigten einsehbar, die Funktionen können modular erweitert werden.
Daneben sind wir bei Fragen selbstverständlich auch telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Wie schnell kann ein externer Datenschutzbeauftragter in meinem Unternehmen tätig werden?
Der externe Datenschutzbeauftragte kann seine Tätigkeit unmittelbar und ohne zeitlichen Verzug nach Vertragsabsbchluss aufnehmen.
Die wesentlichen Parameter werden in den ersten 2 Wochen der Beauftragung erhoben, zeitgleich wird die erforderliche Benennung bei der Aufsichtsbehörde vorgenommen. Auch Abstimmungen und Übergaben mit bisherigen Funktionsträgern werden in dieser Zeit abgeschlossen. Ab der dritten Woche kann sodann, nach Absprache mit der Geschäftsführung, die Tätigkeit vollständig ausgeübt werden, wobei eine Überwachung und Bewertung der Maßnahmen fortlaufend erfolgt.